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Immobilien-Fachbegriffe von A-Z

Immobilien-Glossar L

 

Leasing
Ein Leasingvertrag liegt vor, wenn der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Sache für ein in Raten zu bezahlendes Entgelt zum Gebrauch
überläßt. In der Regel hat während der Leasingvertragszeit der Leasingnehmer die Haftung für Instandhaltung, Sachmängel,
Untergang und Beschädigung der Sache allein zu tragen. Der Leasingvertrag ähnelt weitgehend einem Mietvertrag, was dazu geführt hat,
daß man ihn auch als atypischen Mietvertrag bezeichnet. Der hauptsächliche Zweck des Lea¬singvertrages liegt darin, dem
Leasingnehmer den Kaufpreis für die Leasingsache zu finanzieren, da meistens am Ende des Leasingvertrages der Erwerb der
Leasingsache durch den Leasingnehmer erfolgt. Die Laufzeit eines Leasingvertrages beträgt in der Regel drei bis sieben Jahre.
Die einzelnen Leasingraten beinhalten die Kosten, die Zinsen, das Kreditrisiko und den Gewinn sowie eine Ratenzahlung für den Kaufpreis,
die, falls der spätere Erwerb der Leasingsache erfolgt, mit dem endgültigen Kaufpreis verrechnet wird.
Im Bereich der Leasingverträge gibt es eine Vielzahl von Varianten.Hingewiesen wird noch auf das Immobilienleasing,
das eine besondere Form des Finanzierungsleasings darstellt. Das Immobilienleasing zeichnet sich vor allem durch die lange
Vertragsdauer - bis zu dreißig Jahren - aus. Beim Immobilienleasing räumt der Leasinggeber als Bauherr dem Leasingnehmer nach Ablauf
der Vertragszeit eine Kaufoption ein, die durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert wird.

 

Leihe
Die Leihe unterscheidet sich von der Miete darin/ daß die Leihe grundsätzlich unentgeltlich erfolgt.
Wird also Wohnraum unentgeltlich überlassen, so kann dies eine Leihe darstellen mit der Folge, daß die gesetzlichen Regelungen
des Mietrechts nicht zur Anwendung kommen. Insbesondere wäre die Anwendung des sozialen Kündigungsschutzes ausgeschlossen.
Wird aber beispielsweise Wohn-raum überlassen und dafür nur ein geringer Mietzins vereinbart, so wird dadurch stets ein Mietver-hältnis
begründet, und sei der Mietzins auch noch so gering.

 

Leistungsbeschreibung
Auch Bauleistungsbeschreibung genant ist ein wesentliches Basisdokument für den Bauvertrag.
Sie enthält alle vom bauenden Unternehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen.

 

Loft
Weitläufige hohe und lichtoffene Räume, meistens ehemalige Fabriketagen oder Altbauwohnungen.

Loggia
Begriff für Laube. D.h. ein offener, überdachter Freiraum nicht zu verwechseln mit einem Balkon
für eine Wohnung.

 

Liegenschaftszins
Hierbei handelt es sich um einen Zinssatz, mit dem sich eine Immobilie verzinst. Der Liegenschaftszins
ist wichtig für die Bewertung einer Immobilie.

 

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