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Immobilien-Fachbegriffe von A-Z

Immobilien-Glossar O

 

Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist ein statistischer Durchschnittspreis.
Die Stadtverwaltung, die einen Mietspiegel aufstellt, oder der Sachverständige, der vor Gericht ein Gutachten abgeben muß.
Sie müssen ermitteln, wieviel in der jeweiligen Stadt für eine Wohnung gleicher Art, Lage, Größe und Ausstattung
durchschnittlich pro Quadratmeter Wohnfläche gezahlt wird. Dabei dürfen sie nur die Mieten berücksichtigen, die in den
letzten vier Jahren neu vereinbart oder geändert wurden.
Maßgeblich für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der Zeitpunkt, zu dem die Mieterhöhung dem Mieter
zugeht, und nicht etwa der Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

 

 

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