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Immobilien-Fachbegriffe von A-Z

Immobilien-Glossar T

 

Tilgung
Regelmäßige Zahlung zur Rückführung eines Darlehens. Die Höhe der Tilgung entscheidet
über die Höhe der Kreditrate und über die Gesamtlaufzeit des Darlehens.

 

Teilbaugenehntigung
Eine Teilbaugenehmigung kann der Bauherr nach den Vorschriften der einzelnen Landesbauordnungen dann beantragen, wenn er
schon vor Abschluß des gesamten Baugenehmigungsverfahrens mit den Arbeiten beginnen möchte. Er kann dann das
Genehmigungsverfahren in einzelne Bauabschnitte spalten. Mit Vorliegen der Teilgenehmigung für einen Bauabschnitt kann
sofort mit den betreffenden Arbeiten begonnen werden. Darin liegt der Unterschied zum Bauvorbescheid
(Bauvoranfrage), der gerade keine Erlaubnis zum Baubeginn beinhaltet.

 

Teileigentum
Teileigentum ist im Wohnungseigentumsrecht die Bezeichnung für solche im Sondereigentum stehenden Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen. Rechtlich besteht kein Unterschied zum Wohneigentum.

 

Teilungserklärung
Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem
Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist, die mit Sondereigentum verbunden sind.
Mit der Teilungserklärung wird sachenrechtlich das Wohnungs und Teileigentum begründet.
Ebenfalls zur Teilungserklärung gehören auch die Bestimmungen über das Verhältnis der
Wohnungseigentümer untereinander und über die Verwaltung.

 

Teilungserklärung
Bescheinigung der Baubehörde über die Abgeschlossenheit der gem. Aufteilungsplan aufgeführten
Wohn und/oder Nutzflächen eines nach WEG geteilten Objektes.

 

Traufwasser
Regen und getauter Schnee, die über bauliche Anlagen in den Erdboden eines Grundstückes kommen.

 

 

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