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Darf der Kinderwagen im Treppenhaus stehen?

Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden.