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Wissenswertes von Immobiliensicht.de


 

Lärm - das ist erlaubt

Einmal im Monat ...
Es gibt kein Gewohnheitsrecht, wonach Mieter einmal im Monat oder dreimal im Jahr lautstark Feste feiern dürfen (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 475/89 - (OWi) 197/89 I, WM 90, 116).

Nachtruhe
Nach 22 Uhr gilt Nachtruhe. Bei erheblichen Lärmbelästigungen zwischen 22 und 6 Uhr kann ein Bußgeld verhängt werden (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 149/95 - (OWi) 79/95 I, WM 96, 56).

Familienfeier
Nachbarn müssen aber auch schon einmal ein Auge zudrücken, wenn aus besonderem Anlass, zum Beispiel Geburtstag oder Hochzeit, in der Wohnung gefeiert wird (AG Bremen 15 C 2658/1957, WM 57, 185).

Gartenfest
Gartenfeste müssen in einem typischen Wohngebiet im üblichen Umfang als Ausdruck der üblichen Geselligkeit von den Nachbarn hingenommen werden. Vor allem dann, wenn ab 22 Uhr aus Rücksicht im Keller weitergefeiert wird (LG Frankfurt 2/21 O 424/88, WM 89, 575).

Extremer Lärm
Übermäßiger nächtlicher Lärm von Partygästen ist vertragswidrig und berechtigt den Vermieter in Extremfällen nach Abmahnung dem Mieter zu kündigen (AG Köln 204 C 499/83, WM 87, 21).

Mietminderung
Ständige Lärmbelästigungen aus der Nachbarwohnung berechtigen zur Mietminderung (AG Chemnitz 4 C 1080/93, WM 94, 68).

Karneval
Lärmbeeinträchtigungen beim Kölner Karneval, insbesondere in der Nacht von Rosenmontag auf Karnevalsdienstag sind seit Jahrzehnten üblich und müssen akzeptiert werden. Es ist zweifelhaft, ob es in dieser Zeit überhaupt "Nachtruhe" gibt (AG Köln 532 OWI 183/96, DWW 97, 157).

Ruhezeiten
Unabhängig von der Art des
Lärms sollten Sie nach wie
vor die üblichen Ruhezeiten
zwischen 13 und 15 Uhr
und die Nahtruhe zwischen
22 und 7 Uhr einhalten.
In diesen Zeiten gilt:
Zimmerlautstärke beachten! Lärm, der durch gelegentliche Renovierungsarbeiten von Mitmietern verursacht wird, z.B. durch eine Bohrmaschine oder eine Parkettschleifmaschine, muss hingenommen werden. Renovierungen sollte man dennoch so organisieren, dass "geräuschvolle" Arbeiten vor 20 Uhr erledigt werden. Das gleiche gilt für Geräusche von Haushaltsgeräten wie Staubsauger und Waschmaschine. Grundsätzlich sind jedoch beim Gebrauch dieser Geräte die allgemeinen Ruhezeiten und die Nachtruhe einzuhalten.