Wegen massiver Störung des Hausfriedens kündigte der Vermieter einer Mieterfamilie. Sein Vorwurf: Kinderlärm im Treppenflur, lautes Herumspringen und Herumtrampeln des Sohnes in der Wohnung, zu lautes Heraufziehen und Herunterlassen der Rollläden, zu laute schleifende Geräusche, verursacht durch den Staubsauger, zu häufiges Einschalten des Treppenlichtes usw. Zu Unrecht - das Landgericht Bad Kreuznach wies die Vermieterklage als unbegründet zurück, die Mieterfamilie kann wohnen bleiben.
Die anderen mit der Kündigung aufgeführten Gründe wertete das Gericht eher als Lappalien. Selbst wenn das Heraufziehen und Herunterlassen der Rollläden "nicht immer in einer gleich bleibenden sanften Art und Weise geschieht", handelt es sich jedoch um kurze Geräuschentwicklungen, die eine fristlose Kündigung auch ansatzweise nicht rechtfertigen können. |