Erhebliche Mängel rechtfertigen fristlose Kündigung.
Der Mieter hat das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die gemieteten Räume erhebliche Mängel aufweisen und der Vermieter diese Mängel trotz Fristsetzung nicht abstellt, entschied jetzt das Oberlandesgericht Dresden, Grund für die Kündigung waren ständige Heizungsausfälle in den Wintermonaten. Der Argumentation des Vermieters, der Kündigungsgrund sei letztlich verwirkt, weil der Mieter den Mangel seit Jahren kenne, die Heizung auch in den Vorjahren wiederholt ausgefallen sei, folgte das Oberlandesgericht nicht.
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