Zur Wirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhung gehört neben einer Berechnung dieser Erhöhung aus den entstandenen Kosten, dass die Erhöhung erläutert wird. Der Vermieter muss darlegen, inwiefern die Baumaßnahme zum Beispiel eine nachhaltige Energieeinsparung bewirkt. Ausreichend ist es, wenn der Mieter anhand der Erläuterungen den Grund der Mieterhöhung als plausibel nachvollziehen kann, auch wenn dies nur unter Hinzuziehung von sachverständigen Personen möglich ist. Der Mieter muss alle Tatsachen erfahren, anhand derer er überschlägig beurteilen kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt.