Baugrundstück - Kaufen Barnim Werneuchen Brandenburg
Wohnbaufläche in 16356 Werneuchen NACHVERKAUF
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Wohnbaufläche (Gebiet § 34 BauGB) dargestellt. Gemäß der Umgebungsbebauung ist eine Nutzung durch Wohnen/Einfamilienhäuser/Zweifamilienhäuser möglich. Es handelt sich hier um ein Eckgrundstück. Das Grundstück ist durch eine Betonplatte befestigt und mit einer Klärgrube überbaut. Im Kaufpreis sind Freilegungskosten berücksichtigt. Eine Grundstückszufahrt ist vorhanden. Das Flurstück 2295 wird derzeit ebenfalls zum Kauf angeboten.
Erschließungssituation
Das Grundstück hat Anbindung an die öffentliche befestigte Straße "Am Bahnhof" bzw. an die Bahnhofstraße. Der Gehwegausbau ist vorhanden. Die Erschließung mit öffentlichen Versorgungsleitungen wie Elektro, Trinkwasser sowie Erdgas ist vorhanden. Das Flurstück ist ebenfalls an die Abwasserentsorgung angeschlossen, der Anschlussschacht befindet sich auf dem Grundstück.
Weitere Informationen
Das Grundstück ist rechteckähnlich geschnitten, es handelt sich um leicht fallendes Gelände in Richtung Süden. Die Straßenfront beträgt ca. 30 m und die mittlere Grundstückstiefe beträgt ca. 37 m.
Nach Aussagen des Stadtplanungsamt handelt es sich im Falle Flurstück
623 um eine Altlastenverdachtsfläche. Zu DDR Zeiten war auf dem
Grundstück ein Reparaturbetrieb für landwirtschaftliche Maschinen und
Fahrzeuge, die auch auf dem Flurstück 618 abgestellt waren.
Weitere Informationen unter http://imve.de
LAGE:
Werneuchen liegt an der B158 zwischen Berlin und Bad Freienwalde. Die Autobahn ist 10 km entfernt. Das Grundstück liegt im Norden der Stadt Werneuchen am Bahnhof, erreichbar über die Mühlenstraße und Breite Straße zur B158 und nahe dem Ortsausgang in Richtung Weesow.
Das Bauamt Werneuchen teilt uns auf Anfrage am 16.01.2012 mit:
Gemäß Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes (FNP, In Kraft: 26.04.2006)der Stadt Werneuchen ist das Grundstück als Wohnbaufläche gemäß § 1 (1) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen. Eine verbindliche Bauleitplanung nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) existiert nicht. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach den Vorschriften gemäß § 34 BauGB (Innenbereich). Als örtliche Bauvorschrift gilt die Stellplatzsatzung der Stadt Werneuchen (In Kraft:22.09.2004). Inwieweit ein Bauvorhaben genehmigungsfähig wäre, ist nur im Rahmen eines bauaufsichtlichen Verfahrens (Vorbescheid nach § 59 BbgBO) zu klären
SONSTIGE ANGABEN:
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, die nicht wertmindernd sind, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Grunddienstbarkeiten sowie
etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher grundsätzlich ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.
Dem Auktionshaus wurde kein Energieausweis nachgewiesen. Der Ersteher verzichtet auf die Vorlage eines Energieausweises.
Gemäss Ziffer 5 und 6 der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen erfolgt der Zuschlag unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung – so wie das Objekt steht und liegt -, einschliesslich von etwaigen Bodenkontaminationen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräusserers.
Bitte nehmen sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren
des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige
Schäden, die entstehen, wenn sie das Objekt betreten oder befahren.