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 Home-> Region: Alle Länder -> Hessen-> Wetteraukreis | Kategorie: (Haus/Wohnung) Kaufen-> Einfamilienhaus - Kaufen In dieser Kategorie & Region inserieren
 

Einfamilienhaus - Kaufen Wetteraukreis Reichelsheim (Wetterau) Biete Einfamilienhaus: Mieten sie noch oder wohnen sie schon?
Ihr Traumhaus Einfamilienhaus: Mieten sie noch oder wohnen sie schon?

 

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E-Mail
Homepage / Impressum
Kontakt0171 6108313
Preis730,00 EUR
PLZ61203
OrtReichelsheim (Wetterau)
Ich/wir wünsche(n) keinen Kontakt bezüglich anderer Angebote.
Anbieter:SteffenKehm
Inserat-Nr.:257807
Objekt Nr.:M1203LS30
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Beschreibung

Einfamilienhaus - Kaufen Wetteraukreis Reichelsheim (Wetterau) Hessen




Mieten sie noch oder wohnen sie schon?

Zahlen sie ihr eigenes Traumhaus, statt das ihres Vermieters!
Ohne Eigenkapital schon ab monatlich 730 € ins Eigenheim!


Dieses attraktive Niedrigenergie-Haus (KFW 70) wurde speziell für die Anforderungen konstruiert, die heute eine Familie an Platz, Ausstattung, Komfort und Sicherheit stellt. Die Bauweise entspricht den neuesten Kenntnissen der heutigen Zeit und ist damit robuster und langlebiger als beispielsweise ein Fachwerkhaus.
Neben den offensichtlichen Vorteilen, besticht das projektierte Haus durch ein unvergleichlich gutes Preis-/Leistungsverhältnis. Verwirklichen sie sich in ihrem persönlichen Traumhaus selbst! Preis zzgl. Restausbau und Baunebenkosten

In unserer Kalkulation von monatlich etwa 730 € ist bereits alles nötige enthalten:
- Komplettes Ausbauhaus mit Massa-ecobalance-System inkl. Architekt
- Bodenplatte inkl. Abdichtung und Bodenuntersuchung (Keller optional)
- Modernste Gas-Brennwert Heizung inkl. kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage und Solarkollektoren
- Elektroinstallation
- Sanitär-Rohinstallation
- Holztreppe EG-DG
- Materiallieferung zur Dämmung/Beplankung des Hauses
- Materialkosten für den weiteren Innenausbau
- Grundstück
- Baunebenkosten
- Qualität "Made in Germany"
- 5 Jahre Gesamtgarantie auf alle Massa Haus-Leistungen
- Der Grundriss kann nach eigenen Wünschen umgestaltet werden!
- Qualität und Sicherheit eines Marktführers
Natürlich auch ohne Finanzierung zu haben!

Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrer Finanzierung und bei der Realisierung Ihrer Bauwünsche, ob bei jungen Familien oder Vorsorge fürs Alter.
Die Finanzierungsraten sind oft geringer als ihre bisherige Miete
und Finanzieren kann man bei uns auch sicher ohne Eigenkapital.

SONSTIGE ANGABEN:

PAngV
§ 6 Kredite
(1) Bei Krediten sind als Preis die Gesamtkosten als jährlicher Vomhundertsatz des Kredits anzugeben und als "effektiver Jahreszins" zu bezeichnen.
(2) Der anzugebende Vomhundertsatz gemäß Absatz 1 ist mit der in der Anlage angegebenen mathematischen Formel und nach den in der Anlage zugrunde gelegten Vorgehensweisen zu berechnen. Er beziffert den Zinssatz, mit dem sich der Kredit bei regelmäßigem Kreditverlauf, ausgehend von den tatsächlichen Zahlungen des Kreditgebers und des Kreditnehmers, auf der Grundlage taggenauer Verrechnung aller Leistungen abrechnen lässt. Es gilt die exponentielle Verzinsung auch im unterjährigen Bereich. Ist im Vertrag eine Anpassung des Sollzinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren vorbehalten (§ 1 Abs. 5), sind die zum Zeitpunkt des Angebots oder der Werbung geltenden preisbestimmenden Faktoren zugrunde zu legen. Der anzugebende Vomhundertsatz ist mit der im Kreditgewerbe üblichen Genauigkeit zu berechnen.
(3) In die Berechnung des anzugebenden Vomhundertsatzes sind als Gesamtkosten die vom Kreditnehmer zu entrichtenden Zinsen und alle sonstigen Kosten einschließlich etwaiger Vermittlungskosten, die der Kreditnehmer im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu entrichten hat und die dem Kreditgeber bekannt sind, mit Ausnahme folgender Kosten einzubeziehen:
1.
Kosten, die vom Kreditnehmer bei Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag zu tragen sind;
2.
Kosten mit Ausnahme des Kaufpreises, die vom Kreditnehmer beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen unabhängig davon zu tragen sind, ob es sich um ein Bar- oder Kreditgeschäft handelt;
3.
Kosten für die Führung eines Kontos, auf dem sowohl Zahlungen als auch in Anspruch genommene Kreditbeträge verbucht werden, Kosten für die Verwendung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments, mit dem sowohl Zahlungen getätigt als auch Kreditbeträge in Anspruch genommen werden können, sowie sonstige Kosten für Zahlungsgeschäfte, es sei denn, die Kontoeröffnung ist Voraussetzung für die Kreditvergabe oder die mit dem Konto verbundenen Kosten sind weder im Kreditvertrag noch in einem anderen mit dem Verbraucher geschlossenen Vertrag klar und getrennt ausgewiesen;
4.
Kosten für solche Versicherungen und für solche anderen Zusatzleistungen, die keine Voraussetzung für die Kreditvergabe oder für die Kreditvergabe zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen sind;
5.
Notarkosten;
6.
Kosten für Sicherheiten bei Immobiliardarlehensverträgen im Sinne des § 503 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(4) Ist eine Änderung des Zinssatzes oder sonstiger in die Berechnung des anzugebenden Vomhundertsatzes einzubeziehender Kosten vorbehalten und ist ihre zahlenmäßige Bestimmung im Zeitpunkt der Berechnung des anzugebenden Vomhundertsatzes nicht möglich, so wird bei der Berechnung von der Annahme ausgegangen, dass der Sollzinssatz und die sonstigen Kosten gemessen an der ursprünglichen Höhe fest bleiben und bis zum Ende des Kreditvertrages gelten.
(5) Erforderlichenfalls ist bei der Berechnung des anzugebenden Vomhundertsatzes von den in der Anlage niedergelegten Annahmen auszugehen.
(6) Wird die Gewährung eines Kredits allgemein von einer Mitgliedschaft oder vom Abschluss einer Versicherung abhängig gemacht, so ist dies anzugeben.
(7) Bei Bauspardarlehen ist bei der Berechnung des anzugebenden Vomhundertsatzes davon auszugehen, dass im Zeitpunkt der Kreditauszahlung das vertragliche Mindestsparguthaben angespart ist. Von der Abschlussgebühr ist im Zweifel lediglich der Teil zu berücksichtigen, der auf den Darlehensanteil der Bausparvertragssumme entfällt. Bei Krediten, die der Vor- oder Zwischenfinanzierung von Leistungen einer Bausparkasse aus Bausparverträgen dienen und deren preisbestimmende Faktoren bis zur Zuteilung unveränderbar sind, ist als Laufzeit von den Zuteilungsfristen auszugehen, die sich aus der Zielbewertungszahl für Bausparverträge gleicher Art ergeben.

§ 6a Werbung für Kreditverträge
(1) Wer gegenüber Letztverbrauchern für den Abschluss eines Kreditvertrags mit Zinssätzen oder sonstigen Zahlen, die die Kosten betreffen, wirbt, muss in klarer, verständlicher und auffallender Weise angeben:
1.
den Sollzinssatz,
2.
den Nettodarlehensbetrag,
3.
den effektiven Jahreszins.
Beim Sollzinssatz ist anzugeben, ob dieser gebunden oder veränderlich oder kombiniert ist und welche sonstigen Kosten der Beworbene im Falle eines Vertragsabschlusses im Einzelnen zusätzlich zu entrichten hätte.
(2) Die Werbung muss zusätzlich die folgenden Angaben enthalten, sofern diese vom Werbenden zur Voraussetzung für den Abschluss des beworbenen Vertrags gemacht werden:
1.
die Vertragslaufzeit,
2.
bei Teilzahlungsgeschäften die Sache oder Dienstleistung, den Barzahlungspreis sowie den Betrag der Anzahlung,
3.
gegebenenfalls den Gesamtbetrag und den Betrag der Teilzahlungen.
(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Angaben sind mit einem Beispiel zu versehen. Bei der Auswahl des Beispiels muss der Werbende von einem effektiven Jahreszins ausgehen, von dem er erwarten darf, dass er mindestens zwei Drittel der auf Grund der Werbung zustande kommenden Verträge zu dem angegebenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abschließen wird.
(4) Verlangt der Werbende den Abschluss eines Versicherungsvertrags oder eines Vertrags über andere Zusatzleistungen und können die Kosten für diesen Vertrag nicht im Voraus bestimmt werden, ist auf die Verpflichtung zum Abschluss dieses Vertrags klar und verständlich an gestalterisch hervorgehobener Stelle zusammen mit dem effektiven Jahreszins hinzuweisen.

§ 6b Überziehungsmöglichkeiten
Bei Überziehungsmöglichkeiten im Sinne des § 504 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat der Kreditgeber statt des effektiven Jahreszinses den Sollzinssatz pro Jahr und die Zinsbelastungsperiode anzugeben, wenn diese nicht kürzer als drei Monate ist und der Kreditgeber außer den Sollzinsen keine weiteren Kosten verlangt.


LAGE:

 

Objekt Details:
Haustyp: Wohnfläche:114.00 qm
Anzahl Zimmer:4.0 Heizung
Schlafzimmer Zustand
Badezimmer Baujahr
Weitere AngabenUmgebung

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